Schwerpunkt edtime
Von der Stempeluhr zum durchgängigen digitalen Prozess.
Eine digitale Zeiterfassung soll nicht nur Arbeitsbeginn und -ende festhalten. Sinnvoll eingerichtet kann sie Arbeitszeitkonten, Abwesenheiten, Monatsabschlüsse, Auswertungen und die Übergabe relevanter Bewegungsdaten an die Lohnabrechnung deutlich vereinfachen.
Zeiten erfassen
Je nach Einrichtung über Desktop, Tablet oder Smartphone-App – passend zum Arbeitsalltag des Unternehmens.
Arbeitszeitkonten
Regelarbeitszeiten, Zeitkonten, Pausen und individuelle Vorgaben strukturiert abbilden.
Urlaub & Abwesenheiten
Abwesenheiten zentral verwalten und Urlaubsprozesse digital organisieren.
Monatsabschluss
Zeiten prüfen, festschreiben, auswerten und für nachgelagerte Prozesse bereitstellen.
Lohnabrechnung
Bewegungsdaten wie Arbeits-, Urlaubs-, Krankheits- oder Zuschlagsstunden strukturiert bereitstellen; mit edlohn bestehen zusätzliche Integrationsmöglichkeiten.
edtime PLUS
Bei Bedarf digitale Personaleinsatzplanung mit Schichten, Verfügbarkeiten, Freigaben und Schichttausch ergänzen.
Was wir bei der Einführung übernehmen
- Aufnahme der bisherigen Zeiterfassungs- und Abwesenheitsprozesse
- Einrichtung von Unternehmen, Standorten, Gruppen und Mitarbeitern
- Festlegung von Regelarbeitszeiten und Arbeitszeitkonten
- Einrichtung von Pausen- und Erfassungsregeln
- Benutzerrechte und Verantwortlichkeiten
- Urlaubs- und Abwesenheitsprozesse
- Monatsabschluss und Auswertungen
- Vorbereitung der Datenbereitstellung für die Lohnabrechnung
- bei edtime PLUS: Dienst- und Personaleinsatzplanung
- Einweisung von Geschäftsleitung, Verantwortlichen und Mitarbeitern
- Begleitung beim produktiven Start
Rechtslage – Stand August 2026
Was gilt aktuell – und was ist geplant?
Die gesamte Arbeitszeit muss erfasst werden.
Nach der verbindlichen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 müssen Arbeitgeber ein System einführen, mit dem die gesamte Arbeitszeit erfasst werden kann. Nach Auffassung des BMAS sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen.
Für die Form besteht derzeit keine allgemeine gesetzliche Vorgabe; die Aufzeichnung kann aktuell auch nichtelektronisch erfolgen.
Elektronische und grundsätzlich taggleiche Erfassung geplant.
Der aktuelle BMAS-Referentenentwurf vom Juni 2026 sieht vor, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit grundsätzlich elektronisch und am Tag der Arbeitsleistung zu erfassen.
- Arbeitgeber ab 250 Arbeitnehmern: nach dem Entwurf keine zusätzliche Übergangsfrist für die elektronische Form
- weniger als 250 Arbeitnehmer: Übergangszeitraum von 2 Jahren
- weniger als 50 Arbeitnehmer: Übergangszeitraum von 5 Jahren
- bis zu 10 Arbeitnehmer: keine Vorgabe zur elektronischen Form; die Erfassungspflicht als solche bleibt bestehen
- Vertrauensarbeitszeit soll nicht von der Erfassungspflicht befreien
Warum edtime?
edtime kombiniert digitale Arbeitszeiterfassung mit Arbeitszeitkonten, Urlaub und Abwesenheiten, Monatsabschlüssen und Auswertungen. Die Erfassung ist über verschiedene digitale Medien möglich. edtime PLUS ergänzt den Funktionsumfang insbesondere um Personaleinsatz- und Dienstplanung. In Verbindung mit edlohn können zudem Daten für die Lohnabrechnung integriert bereitgestellt werden.
Wir unterstützen bei Auswahl, Einrichtung, Prozessgestaltung und Einführung. Eine arbeitsrechtliche Einzelfallberatung ist nicht Gegenstand der Unternehmensberatung und erfolgt bei Bedarf durch entsprechend befugte Rechtsberater.
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