BSW Unternehmensberatung GmbH · Lothringer Str. 31 · 66740 Saarlouis

Digitalisierung & Prozesse

Digitale Arbeitszeiterfassung mit edtime

Arbeitszeiten strukturiert erfassen, Verwaltungsaufwand reduzieren und Daten für weitere Prozesse nutzbar machen – mit technischer Einführung und praktischer Begleitung.

Schwerpunkt edtime

Von der Stempeluhr zum durchgängigen digitalen Prozess.

Eine digitale Zeiterfassung soll nicht nur Arbeitsbeginn und -ende festhalten. Sinnvoll eingerichtet kann sie Arbeitszeitkonten, Abwesenheiten, Monatsabschlüsse, Auswertungen und die Übergabe relevanter Bewegungsdaten an die Lohnabrechnung deutlich vereinfachen.

Zeiten erfassen

Je nach Einrichtung über Desktop, Tablet oder Smartphone-App – passend zum Arbeitsalltag des Unternehmens.

Arbeitszeitkonten

Regelarbeitszeiten, Zeitkonten, Pausen und individuelle Vorgaben strukturiert abbilden.

Urlaub & Abwesenheiten

Abwesenheiten zentral verwalten und Urlaubsprozesse digital organisieren.

Monatsabschluss

Zeiten prüfen, festschreiben, auswerten und für nachgelagerte Prozesse bereitstellen.

Lohnabrechnung

Bewegungsdaten wie Arbeits-, Urlaubs-, Krankheits- oder Zuschlagsstunden strukturiert bereitstellen; mit edlohn bestehen zusätzliche Integrationsmöglichkeiten.

edtime PLUS

Bei Bedarf digitale Personaleinsatzplanung mit Schichten, Verfügbarkeiten, Freigaben und Schichttausch ergänzen.

Was wir bei der Einführung übernehmen

  • Aufnahme der bisherigen Zeiterfassungs- und Abwesenheitsprozesse
  • Einrichtung von Unternehmen, Standorten, Gruppen und Mitarbeitern
  • Festlegung von Regelarbeitszeiten und Arbeitszeitkonten
  • Einrichtung von Pausen- und Erfassungsregeln
  • Benutzerrechte und Verantwortlichkeiten
  • Urlaubs- und Abwesenheitsprozesse
  • Monatsabschluss und Auswertungen
  • Vorbereitung der Datenbereitstellung für die Lohnabrechnung
  • bei edtime PLUS: Dienst- und Personaleinsatzplanung
  • Einweisung von Geschäftsleitung, Verantwortlichen und Mitarbeitern
  • Begleitung beim produktiven Start

Rechtslage – Stand August 2026

Was gilt aktuell – und was ist geplant?

Gilt bereits

Die gesamte Arbeitszeit muss erfasst werden.

Nach der verbindlichen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 müssen Arbeitgeber ein System einführen, mit dem die gesamte Arbeitszeit erfasst werden kann. Nach Auffassung des BMAS sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen.

Für die Form besteht derzeit keine allgemeine gesetzliche Vorgabe; die Aufzeichnung kann aktuell auch nichtelektronisch erfolgen.

Referentenentwurf – noch kein geltendes Gesetz

Elektronische und grundsätzlich taggleiche Erfassung geplant.

Der aktuelle BMAS-Referentenentwurf vom Juni 2026 sieht vor, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit grundsätzlich elektronisch und am Tag der Arbeitsleistung zu erfassen.

  • Arbeitgeber ab 250 Arbeitnehmern: nach dem Entwurf keine zusätzliche Übergangsfrist für die elektronische Form
  • weniger als 250 Arbeitnehmer: Übergangszeitraum von 2 Jahren
  • weniger als 50 Arbeitnehmer: Übergangszeitraum von 5 Jahren
  • bis zu 10 Arbeitnehmer: keine Vorgabe zur elektronischen Form; die Erfassungspflicht als solche bleibt bestehen
  • Vertrauensarbeitszeit soll nicht von der Erfassungspflicht befreien
Wichtig: Die genannten Übergangsfristen und Ausnahmen stammen aus dem aktuellen Referentenentwurf und können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Maßgeblich ist die später verabschiedete Gesetzesfassung.

Warum edtime?

edtime kombiniert digitale Arbeitszeiterfassung mit Arbeitszeitkonten, Urlaub und Abwesenheiten, Monatsabschlüssen und Auswertungen. Die Erfassung ist über verschiedene digitale Medien möglich. edtime PLUS ergänzt den Funktionsumfang insbesondere um Personaleinsatz- und Dienstplanung. In Verbindung mit edlohn können zudem Daten für die Lohnabrechnung integriert bereitgestellt werden.

Unser Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung.

Wir unterstützen bei Auswahl, Einrichtung, Prozessgestaltung und Einführung. Eine arbeitsrechtliche Einzelfallberatung ist nicht Gegenstand der Unternehmensberatung und erfolgt bei Bedarf durch entsprechend befugte Rechtsberater.

edtime-Funktionen beim Hersteller ansehen

Häufige Fragen

Digitale Zeiterfassung mit edtime

Unterstützt BSW bei der technischen Einrichtung von edtime?

Ja. Wir begleiten die praktische Einführung, unter anderem bei Unternehmens- und Mitarbeiteranlage, Arbeitszeitmodellen, Pausen, Abwesenheiten, Benutzerrechten, Auswertungen und Monatsabschluss.

Ist elektronische Arbeitszeiterfassung bereits für alle Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben?

Die Erfassung der gesamten Arbeitszeit ist bereits verpflichtend. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Form besteht nach dem aktuell geltenden Stand noch nicht; der Gesetzgeber plant hierzu Änderungen. Auf der Seite halten wir geltendes Recht und aktuellen Entwurfsstand ausdrücklich getrennt.

Kann edtime mit der Lohnabrechnung zusammenspielen?

edtime bietet Möglichkeiten zur strukturierten Weiterverarbeitung von Zeitdaten; in Verbindung mit edlohn bestehen zusätzliche Integrationsmöglichkeiten. Welche Konfiguration sinnvoll ist, hängt vom bestehenden Abrechnungsprozess ab.

BSW Unternehmensberatung & Steuerberatung

Beratung im BSW-Verbund

Die BSW Unternehmensberatung GmbH arbeitet eng mit den BSW Steuerberatungsgesellschaften in Saarlouis und St. Wendel zusammen. Unternehmen erhalten dadurch kurze Abstimmungswege: betriebswirtschaftliche, organisatorische, digitale und personelle Themen werden durch die Unternehmensberatung begleitet; steuerliche Fragestellungen können bei Bedarf direkt mit einer der beiden BSW Steuerberatungsgesellschaften abgestimmt werden.

Steuerliche Beratungsleistungen werden ausschließlich durch die jeweils beauftragte BSW Steuerberatungsgesellschaft mbH erbracht.

Persönlich. Strukturiert. Praxisnah.

Besprechen wir Ihr Vorhaben.

In einem ersten Gespräch klären wir Ausgangslage, Ziel und die nächsten sinnvollen Schritte.